Das Extra an Sicherheit.
Die Prüfingenieure für Standsicherheit prüfen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Standsicherheitsnachweise (Berechnungen und Konstruktionszeichnungen) und überwachen stichprobenartig die Bauausführung auf Übereinstimmung mit den geprüften Unterlagen.
In Sachsen ergibt sich die Prüfpflicht aus der Sächsischen Bauordnung §66 (3). Sie gilt
- für alle Gebäude der Gebäudeklassen 4 und 5
- für die Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3, wenn sich dies aus dem Formular „Erklärung des Tragwerksplaners“ ergibt und
- für bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind (Behälter, Stützmauern, u.a.), bei einer Höhe von mehr als 10 Metern.
Dipl.-Ing. Wolfgang Schönbrodt-Rühl – Weidlitz 1 – 02699 Neschwitz – Telefon: (03 59 37) 8 62 85 – E-Mail: schoenbrodt-ruehl@t-online.de